Vermittlungsgutscheine
Wer hat Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?
Sie erhalten bei Ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsschein, so dass für Sie die Vermittlung völlig kostenfrei ist. Dieser Gutschein wird ausgestellt wenn,
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Sie mindestens 6 Wochen Arbeitslos sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben und innerhalb von drei Monaten noch nicht vom Arbeitsamt vermittelt sind.
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Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind.
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Der Gutschein ist jeweils 3 Monate gültig. Wurden Sie in dieser Zeit nicht vermittelt, kann ein neuer Gutschein beantragt werden.
Wo bekommen ich den Vermittlungsgutschein?
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Sie können den Gutschein bei Ihrem Arbeitsamt unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer beantragen.
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Wozu dient der Vermittlungsgutschein?
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Mit dem Gutschein können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl mit der Stellensuche beauftragen.
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Der Vermittler schließt mit Ihnen einen Vermittlungsvertrag ab.
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Bei erfolgreicher Vermittlung wird die Vermittlungsvergütung von dem Arbeitsamt direkt an den Vermittler ausgezahlt.
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Kann ich auch ohne Vermittlungsgutschein einen privaten Arbeitsvermittler einschalten?
Das können Sie selbstverständlich, jedoch müssen Sie die gesamte, vereinbarte Vermittlungsgebühr selbst bezahlen.
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Diese beträgt gemäß §421g SGB III zur Zeit EUR 2.000,--.
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Die Vermittlungsgebühr wird in zwei Teilraten fällig. Die erste Rate in Höhe von 1.000 Euro nach einer sechswöchigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und den Restbetrag, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat. Wurde lediglich ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Dauer von 3 bis unter 6 Monaten vermittelt, ist nur die erste Rate in Höhe von 1.000 Euro fällig.